Cannabis verbot im Freizeit-Land
Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir heißen Euch herzlich in unserem Familienpark willkommen und freuen uns, dass Ihr Euch für einen Tag voller Action, Fun und Abenteuer bei uns entschieden habt.
Um allen Familien und Kindern eine unbeschwerte Zeit zu ermöglichen und die Sicherheit sowie das Wohlbefinden unserer Gäste zu gewährleisten, möchten wir Euch höflich darauf hinweisen, dass gemäß Kapitel 2, §5, Absatz 1 des BGB* das Konsumieren von Cannabis nicht gestattet ist. Wir behalten uns vor, bei Verstoß einen Parkverweis auszusprechen.
Vielen Dank für Eure Kooperation. Wir wünschen Euch einen erlebnisreichen und angenehmen Aufenthalt im Freizeit-Land.
- Kapitel 2, §5, Absatz 1 Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.