FREIZEIT-FERIENAKTION 2026 
Ihre Schule wurde für unsere Freizeit-Ferienaktion 2026 ausgewählt.
Mit dieser Aktion möchten wir Schülerinnen und Schülern eine besondere Freude bereiten und ihnen während der Ferien einen erlebnisreichen Tag im Freizeit-Land Geiselwind ermöglichen. Deshalb stellen wir Ihrer Schule kostenfreie Eintrittskarten zur Verteilung an Ihre Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.
So funktioniert die Aktion
Über unser digitales Anforderungsformular können Sie die benötigte Anzahl an Eintrittskarten für Ihre Schülerinnen und Schüler beantragen:
Bitte geben Sie im Formular die tatsächliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule sowie die gewünschte Anzahl der Tickets an.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie die Eintrittskarten digital zum Herunterladen. Die Schule muss die Tickets anschließend selbst ausdrucken, vollständig ausfüllen, abstempeln und an die jeweiligen Schülerinnen und Schüler verteilen.
Voraussetzungen für die Gültigkeit
Jede Eintrittskarte muss vor der Ausgabe durch die Schule:
* ausgedruckt werden,
* mit dem vollständigen Vor- und Nachnamen des jeweiligen Schülers beziehungsweise der jeweiligen Schülerin versehen werden,
* mit dem offiziellen Schulstempel abgestempelt werden.
Pro Schülerin oder Schüler darf nur eine Eintrittskarte ausgegeben werden.
Die Tickets sind personengebunden und nicht übertragbar. Ein Verkauf, eine Versteigerung oder eine Weitergabe an andere Personen ist ausdrücklich untersagt.
Die Eintrittskarten sind ausschließlich während der Saison 2026 und nur im auf dem Ticket angegebenen Gültigkeitszeitraum im Freizeit-Land Geiselwind einlösbar.
Nicht vollständig ausgefüllte oder nicht abgestempelte Tickets verlieren ihre Gültigkeit.
Kostenfreie Tickets für Lehrkräfte
Zusätzlich können pro Schule bis zu zehn kostenfreie Eintrittskarten für Lehrkräfte über das Anforderungsformular beantragt werden.
Diese Tickets sollen Lehrkräften die Möglichkeit geben, das Freizeit-Land Geiselwind persönlich kennenzulernen und unser Angebot im Hinblick auf mögliche Wandertage, Klassenfahrten oder Schulausflüge zu bewerten.
Auch die Lehrkräfte-Tickets müssen von der Schule ausgedruckt und vor der Ausgabe mit dem vollständigen Namen der jeweiligen Lehrkraft sowie dem offiziellen Schulstempel versehen werden.
Die Lehrkräfte-Tickets sind ebenfalls personengebunden, nicht übertragbar und ausschließlich während der Saison 2026 gültig.
Wichtige Hinweise
Mit der Anforderung der Eintrittskarten bestätigt die Schule:
* dass die angegebene Schülerzahl der tatsächlichen Schülerzahl entspricht,
* dass pro Schülerin oder Schüler höchstens ein Ticket ausgegeben wird,
* dass die Tickets erst nach Eintragung des Namens und Anbringung des Schulstempels verteilt werden,
* dass die Tickets nicht verkauft oder an unberechtigte Personen weitergegeben werden,
* dass die Lehrkräfte-Tickets ausschließlich an Lehrkräfte der anfordernden Schule ausgegeben werden.
Wir freuen uns, Ihrer Schule sowie Ihren Schülerinnen und Schülern mit dieser Aktion eine besondere Freude bereiten zu dürfen, und wünschen allen Teilnehmenden einen unvergesslichen Tag im Freizeit-Land Geiselwind.
Das Freizeit-Land Geiselwind ist der perfekte Ort für Abenteuer, Spaß und unvergessliche Erlebnisse in Bayern. Mit über 100 Attraktionen und Fahrgeschäften bietet der Park ein vielfältiges Angebot für Groß und Klein. Hier treffen Action, Spannung und Unterhaltung aufeinander – ideal für einen Ausflug mit der Familie, Freunden oder auch alleine.
Der Park ist in verschiedene Themenwelten unterteilt, die mit ihren abwechslungsreichen Attraktionen für jede Altersgruppe etwas zu bieten haben. Von aufregenden Achterbahnen und rasanten Fahrgeschäften bis hin zu gemütlichen Karussells und interaktiven Erlebnissen – es gibt immer etwas Neues zu entdecken. Besonders Familien mit Kindern kommen hier voll auf ihre Kosten, denn der Park bietet zahlreiche kinderfreundliche Attraktionen und Abenteuer.
Neben den Fahrgeschäften bietet das Freizeit-Land Geiselwind auch viele weitere Highlights: spannende Shows, abwechslungsreiche Gastronomie, ein großer Tierbereich und zahlreiche Events machen den Besuch zu einem Rundum-Erlebnis. Die liebevoll gestalteten Themenbereiche und die schöne Parklandschaft sorgen für eine angenehme Atmosphäre, in der sich jeder wohlfühlen kann.
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Über 130 Attraktionen warten auf Euch! Unter anderem 7 Achterbahnen, ein 50m Freifallturm oder unsere Flugmaschine!
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Lasst euch von unseren 14 Themengastronomien kulinarisch verwöhnen!
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Wir eröffnen im laufe der Saison 2026 sechs neue Attraktionen und viele weitere refreshments im Park. Infos unter freizeit-land.de/neu2026
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Begebt euch auf Tiersafari und entdeckt über 30 verschiedene Tierarten!
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Ein Spaß für die ganze Familie! Aufgrund der verschiedenen Themenwelten findet bei uns “Jung” und “Alt” die passenden Attraktionen!
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Eigenes einzigartiges Hotel im Piraten- und Abenteuerstil. Direkt am Park für die gesamte Familie. www.seaside-resort.de
Das Seaside Resort ist unsere eigene Übernachtungsmöglichkeit, keine 2 Gehminuten vom Freizeit-Land entfernt. Ebenfalls im Resort ist unser Buffetrestaurant Seeblick im Herzen unseres Seaside.
Teilnahmebedingungen
Gewinnspiel „33 Gruppenausflüge ins Freizeit-Land Geiselwind“
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist:
Mölter Vergnügungsbetriebe e. K.
Freizeit-Land Geiselwind
Wiesentheider Straße 25
96160 Geiselwind
E-Mail: info@freizeit-land.de
2. Gewinnspielzeitraum
Das Gewinnspiel beginnt mit der Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrags.
Teilnahmeschluss ist der 30.07.2026 um 23:59 Uhr. Bewerbungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können bei der Auslosung nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Gewinnergruppen werden am 31.07.2026 ausgelost und benachrichtigt.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Schulen, Schulklassen, Kindergärten, Feuerwehren, Hilfsorganisationen, soziale Einrichtungen, Musikgruppen, Sportmannschaften, Firmen und sonstige organisierte Gruppen mit mindestens 20 teilnehmenden Personen.
Die Bewerbung muss durch eine volljährige Person erfolgen, die berechtigt ist, die Gruppe zu vertreten und die organisatorische Verantwortung für die Teilnahme und den Besuch übernimmt.
Pro Gruppe ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen derselben Gruppe werden nur einmal bei der Auslosung berücksichtigt.
Mitarbeiter des Veranstalters sowie unmittelbar an der Organisation und Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Kauf einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
4. Teilnahme am Gewinnspiel
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über das dafür vorgesehene Gruppenformular.
Alle erforderlichen Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Dazu gehören insbesondere:
– Name und Art der Gruppe
– Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Ansprechperson
– verbindliche Anzahl der teilnehmenden Personen
– kurze Begründung für die Teilnahme
Unvollständige, falsche oder offensichtlich missbräuchliche Bewerbungen können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Die im Formular angegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich und kann nach Ablauf der Teilnahmefrist nicht mehr erhöht oder auf eine andere Gruppe übertragen werden.
5. Gewinnerermittlung und Benachrichtigung
Unter allen gültigen Bewerbungen werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums insgesamt 33 Gewinnergruppen nach dem Zufallsprinzip ausgelost.
Die Gewinnergruppen werden am 31.07.2026 über die im Gruppenformular angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer benachrichtigt.
Zusätzlich können die Namen der Gewinnergruppen auf den Internetseiten und Social-Media-Kanälen des Freizeit-Lands Geiselwind veröffentlicht werden. Persönliche Kontaktdaten der verantwortlichen Ansprechpersonen werden nicht veröffentlicht.
Die Gewinnergruppe muss den Gewinn innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Benachrichtigung bestätigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, verfällt der Gewinnanspruch und es kann eine Ersatzgruppe ausgelost werden.
6. Umfang des Gewinns
Verlost werden insgesamt 33 Gruppenausflüge ins Freizeit-Land Geiselwind.
Jede Gewinnergruppe erhält kostenfreien Eintritt für einen gemeinsamen Besuchstag. Die Anzahl der kostenfreien Eintritte richtet sich nach der verbindlich im Gruppenformular angegebenen Teilnehmerzahl.
Der Gewinn umfasst ausschließlich den Eintritt in das Freizeit-Land Geiselwind.
Nicht Bestandteil des Gewinns sind insbesondere:
– An- und Abreise
– Parkplatzgebühren
– Speisen und Getränke
– Übernachtungen
– zusätzliche kostenpflichtige Angebote
– sonstige persönliche Ausgaben
Für den Besuch gelten die reguläre Parkordnung, die Sicherheitsbestimmungen sowie die jeweiligen Größen-, Alters- und Nutzungsbeschränkungen der Attraktionen.
7. Besuchstermin und gemeinsame Anreise
Der Gewinn muss an einem regulären Öffnungstag und nach vorheriger Terminabstimmung spätestens am 04.09.2026 eingelöst werden.
Die gesamte Gruppe muss gemeinsam anreisen und geschlossen am vereinbarten Treffpunkt erscheinen. Die Eintrittsberechtigung wird nur gemeinsam für die angemeldete Gruppe ausgegeben.
Eine Aufteilung des Gewinns auf mehrere Besuchstage, einzelne Personen oder kleinere Teilgruppen ist ausgeschlossen. Ein nachträglicher oder separater Eintritt einzelner Gruppenmitglieder ist nicht möglich.
Reist die Gruppe mit weniger Personen als ursprünglich angegeben an, verfallen die nicht genutzten Eintritte ersatzlos. Sie können nicht zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst, übertragen oder ausgezahlt werden.
Eine Verlängerung oder Verschiebung des Einlösungszeitraums über den 04.09.2026 hinaus ist ausgeschlossen.
8. Übertragung und Auszahlung
Der Gewinn ist ausschließlich für die ausgeloste und angemeldete Gruppe bestimmt.
Eine Übertragung, Abtretung, Weitergabe oder ein Verkauf des Gewinns an andere Gruppen oder Personen ist nicht gestattet.
Eine Barauszahlung, Verrechnung oder Auszahlung nicht genutzter Eintrittsleistungen ist ausgeschlossen.
9. Ausschluss vom Gewinnspiel
Der Veranstalter kann Teilnehmer oder Gruppen vom Gewinnspiel ausschließen, wenn:
– falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden,
– Mehrfachbewerbungen unter verschiedenen Namen eingereicht wurden,
– technische Hilfsmittel oder automatisierte Teilnahmeverfahren verwendet wurden,
– Manipulationen oder Täuschungsversuche festgestellt werden,
– die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden.
Ein bereits zugesprochener Gewinn kann in diesen Fällen nachträglich aberkannt und eine Ersatzgruppe ausgelost werden.
10. Änderung oder vorzeitige Beendigung
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aufgrund technischer, rechtlicher oder sonstiger vom Veranstalter nicht beeinflussbarer Umstände nicht mehr möglich ist.
Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmer bleiben hiervon unberührt.
11. Datenschutz
Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verwendet.
Hierzu gehören insbesondere die Prüfung der Teilnahmeberechtigung, die Durchführung der Auslosung, die Benachrichtigung der Gewinnergruppen und die Organisation des Gruppenbesuchs.
Die Daten werden nicht ohne gesonderte Einwilligung für Newsletter oder andere Werbezwecke verwendet. Nach Abschluss und vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Weitere Informationen zum Datenschutz und zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung des Freizeit-Lands Geiselwind zu finden:
[LINK ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG EINFÜGEN]
12. Hinweise zu Social Media
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram, TikTok oder anderen sozialen Netzwerken und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.
Ansprechpartner und Verantwortlicher für das Gewinnspiel ist ausschließlich der Veranstalter. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind direkt an das Freizeit-Land Geiselwind zu richten.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung der Auslosung und der Gewinnerermittlung ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Juli 2026
